Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Verbraucherinformationen der ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG


§ 1 Impressum - Informationspflichten

ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG (nachfolgend als "ESG" bezeichnet)

Handelsregisternummer:
HRA 10 47 47 Amtsgericht Mannheim (D)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 813 287 627

Einzelunterschriftsberechtigte gesetzliche Vertreter:
Dominik Lochmann

Anschrift:
Gewerbering 29b
D-76287 Rheinstetten

Tel. +49 7242 95351-77
Fax: +49 7242 95351-29

§ 2 Sachmängel

Für Sachmängel haftet die ESG wie folgt:
(1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
(2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.  
(3) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.  
(4) Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.  
(5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.  
(6) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft unsererseits verbunden.

§ 3 Geltungsbereich

(1) Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige Handelsgeschäfte der ESG im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern.
(2) Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Verbraucher und Unternehmer sind solche i.S.d. BGB.
(4) Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistung bzw. Lieferung erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese Bedingungen an.
(5) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Unsere Verkaufs- und Ankaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde bestellt/verkauft telefonisch, per Fax, per E-Mail oder durch Eingabe auf der Internetplattform. Bei letzterem Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufsangebotes nochmals alle Daten angezeigt und können korrigiert werden.
(2) Verträge kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung/des Verkaufsangebotes und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder Übersendung der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform erfolgen.
(3) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Artikel der Gattung nach bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, senden wir Ihnen qualitativ und preislich gleichwertige Artikel zu.  
(5) Ankaufsangebote und Bestellungen (Angebote im Sinne von § 145 BGB) ab einer Summe von 10.000,- EUR akzeptieren wir ausschließlich in Schriftform, per Telefax mit Unterschrift (kein Computerfax) oder als digital signierte E-Mail.
(6) Die Vertragsdaten werden von der ESG gespeichert. Ein Abruf der Vertragsdaten ist für Kunden nachträglich nicht möglich.

§ 5 Handelszeiten, Preise

(1) Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschluss gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Es gelten die auf www.scheideanstalt.de angegebenen Handelszeiten. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Kurse des Systems. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn der nächsten Handelszeit aktuelle Kurs.

§ 6 Kein Widerrufsrecht bei Edelmetallkäufen

Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

§ 7 Geldwäsche

(3) Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert ab 10.000 €, bei welchen Kunden von der ESG Edelmetalle abkaufen, ist eine Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) erforderlich. Hierzu übermittelt der Vertragspartner eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Bei Edelmetallverkäufen an die ESG im Hause der ESG ist bei jedem Betrag eine Personenidentifizierung gesetzlich vorgeschrieben und daher zwingend erforderlich. Bei Materialeinsendungen per Post erfolgt die Personenidentifizierung automatisch dadurch, dass der Gutschriftsbetrag nur auf personifizierte Bankkonten überwiesen oder per Verrechnungsscheck ausbezahlt wird. Ein Bargeldversand ist in jedem Falle ausgeschlossen.

§ 8 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch die ESG bedarf der Schriftform. 
(2) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden. 
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch die ESG die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.  
(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung bei Auslieferung durch die ESG auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist.
(5) Die ESG stimmt mit dem Vertragspartner den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt überwiegend wenn nichts anderes abgesprochen wurde über ein Werttransportunternehmen. Der Vertragspartner muss am Tag der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. In der Regel erfolgen die Anlieferungen im Zeitraum von 8.00 bis 17.00 Uhr. Gleiches gilt sinngemäß bei Warenabholung (Ankauf). Die Öffnungszeiten der ESG können jeweils unserer Homepage entnommen werden.
(6) Leistungsort für angekaufte Ware ist der Geschäftssitz der ESG. Soweit vorhanden sind zur Ware zugehörige Papiere ebenfalls an die ESG zu übermitteln. Der Verkäufer verpflichtet sich, soweit keine Abholung erfolgt, die Ware ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so vorzunehmen, dass die ESG den Erhalt der versandten Ware quittieren muss (Einschreiben mit Unterschrift; kein Einwurfeinschreiben). Der Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung.  
(7) Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort. Der Werttransport erfolgt ausschließlich in Deutschland, Frankreich und Österreich.

§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche, Materialüberprüfung, Materialbeschaffenheiten

(1) Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung bzw. ansonsten mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der Vertragspartner innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse wie z. B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.  
(3) Lieferverzug durch die ESG tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben genannte Frist auf 12 Wochen. Die ESG informiert den Kunden bei solchen Verzögerungen entsprechend.  
(4) Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den Verbrauchern/Unternehmern vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie vereinbart.  
(5) Falls unsere Lieferanten uns trotz vertraglicher Verpflichtungen nicht fristgerecht mit den bestellten Artikeln beliefern, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  
(6) Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit, Edelmetallgehalt und auf den recycelbaren/verwertbaren Zustand fällig. Die ESG überweist den Kaufpreis spätestens zwei Tage nach Abschluss der Prüfung auf das angegebene Konto des Kunden. In der Regel erfolgt die Überweisung postwendend nach Wertfeststellung.

(7) Die ESG ist berechtigt, zur Wertfeststellung die zum Ankauf angebotenen/eingelieferten Materialien/Scheidgüter/Waren einzuschmelzen, zu homogenisieren und nichtmetallische Anhaftungen wie Steine, Plastik, Keramik, Füllungen, Uhrwerke usw. zu entfernen. Sollte das Geschäft später nicht zustande kommen, so haftet die ESG nicht für daraus entstandene Materialmängel.

Maßgebend für die Abrechnung und Gutschriftserstellung sind die von der ESG bei Materialeingang festgestellten Eingangsgewichte in Zusammenhang mit den jeweiligen Materialanalysen bzw. bei Elektronikschrotten die ESG-Sortierkriterien. 
(8) Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf den wiederverwertbaren Zustand bzw. die Recycelbarkeit negativ ausfällt, ist die ESG berechtigt, von einem Ankauf abzusehen. In diesem Fall wird dem Kunden die übersandte Ware unfrei zurückübersandt, sofern dieser dies wünscht oder die fachgerechte Entsorgung durch die ESG mit Kosten verbunden wäre. Sollten wir binnen 5 Arbeitstagen nach Benachrichtigung nichts vom Kunden hören, wird das Material automatisch entsorgt. Selbiges gilt auch für zugesandte Materialproben.

(9) Material, welches der ESG persönlich oder per Versanddienstleister angeliefert wird, hat in jedem Falle frei von Schadstoffen zu sein. Insbesondere dürfen die angelieferten und der ESG zum Kauf angebotenen Materialien folgende Stoffe nicht enthalten: Quecksilber, Brom, Arsen, Cyanid, radioaktive oder umweltgefährdende Stoffe.

Folgende Stoffe dürfen enthalten sein, aber die ESG ist bei Anlieferung auf jeden Fall auf deren Vorhandensein hinzuweisen: Beryllium, Cadmium, Blei. 
(10) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Aufrechnungsrechts steht dem Vertragspartner nur für den Fall zu, dass Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.  
(11) Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die ESG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Zahlung des Entgeltes einschließlich sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Verarbeitung oder Umbildung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.  
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte in der Lage sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden (außer)gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.

§ 11 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.  
(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§ 12 Hinweis zum Datenschutz 

Die ESG misst dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. Die ESG verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und für eigene Werbeaktionen.

§ 13 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der ESG und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.  
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.


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